Physikalische Therapien

Heilmassage

Eine Heilmassage ist eine Massage auf ärztliche Verordnung, dauert entweder 30 oder 50 Minuten.  Es geht um Entspannung der Muskulatur, Schmerzreduzierung, bessere Beweglichkeit, vermehrte Durchblutung uvm.

Dauer: 30 oder 50 Minuten
Preis: 30 Minuten à 40 EUR
50 Minuten à 65 EUR

Elektrotherapie

Die Anwendungs- und Einsatzöglichkeiten sind vielseitig und reichen von Muskelaufbau, Schmerzstillung,  Einbringung eines Medikamentes unter die Haut, Durchblutungsförderung bis hin zum Anregen der Nervenregeneration.

Dauer: 20 Minuten
Preis:  18 EUR

Packung

Moorpackungen können sowohl warm als auch kalt angewandt werden. Gerade bei Verspannungen, erhöhtem Muskeltonus u/o Stress sehr zu empfehlen und in Verbindung  mit einer nachfolgenden Massage ideal, weil einerseits die Spannung in der Muskulatur nach lässt bzw. die Durchblutung gleich angeregt wird.

Dauer: 20 Minuten
Preis:  18 EUR

Ultraschall

Fast nicht wahrnehmbar aber von großer Wirkung, denn diese Behandlungsform kann einerseits sowohl oberflächlich, beispielsweise zur Narbenbehandlung, als auch für tiefer liegende Probleme angewandt werden (Gelenksentzündungen, Bandscheibenvorvall, Sehnenansatzentzündungen, etc.).
Eine Anwendung mit einem entzündungshemmenden Medikament (z.B. Volarengel) ist möglich.
Wirkung: stoffwechselanregend im Gewebe, . durchblutungsfördernd, entspannend

Dauer:
 10 Minuten
Preis:  9 EUR bzw. 11 EUR mit Medikament

KOMBIPAKETE mit Heilmassage

Dauer: 30 Minuten Heilmassage + Elektrotherapie + Packung + Ultraschall
Preis: 85 EUR 

Dauer: 50 Minuten Heilmassage + Elektrotherapie + Packung + Ultraschall
Preis: 110 EUR

INFO: Fällt eine der oben angeführten Anwendungen auf deiner Verordnung weg, kannst du dir den Einzelpreis vom Kombipaketpreis noch abziehen.

Beispiel: du hast nur eine Verordnung für 50  Minuten Heilmassage, Moor und Ultraschall, dann kostet das den Paketpreis (110,- EUR) abzüglich der 18 EUR für Elektrotherapie – also 92 EUR

Eine teilweise Rückvergütung durch deine zuständige Krankenkasse kannst du dann geltend machen, wenn die ärztliche Verordnung VOR BEHANDLUNGSBEGINN von deiner zuständigen Krankenkasse bewilligt wurde!

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